ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGBs)

NORDEN to GO
Bublies & Stölting GbR, Gerdings Feld 5, 49191 Belm
 

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden bei der Buchung von Ihnen anerkannt und Grundlage der vertraglichen Beziehung.

§ 1 Zu den Geschäftsbedingungen

Der Veranstalter legt ausschließlich die nachstehenden Geschäfts-, und Zahlungsbedingungen zugrunde. Abweichende Vertragsbedingungen eines Teilnehmers oder von ihm in die Vertragsabwicklung eingesetzten Dritten, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

§ 2 Teilnahme

(1) Zugelassen wird, wer sich mit einem fahrtüchtigen, verkehrstauglichen Fahrzeug (gültige Hauptuntersuchung (HU) bzw. Abgasuntersuchung (AU) bzw. länderspezifische, technische Fahrzeugüberprüfung und gültigem Führerschein anmeldet.
(2) Jedes Team umfasst mindestens eine Person. Mehr Personen pro Team sind entsprechend der Zulassung des Fahrzeuges möglich.
(3) Die Zuteilung der Startplätze erfolgt nach Eingangsdatum der vollständigen Anmeldung und Bezahlung der Startgebühr. Mit der Anmeldung bestätigt jeder Teilnehmer
1. den Besitz eines für den europäischen und gegebenenfalls außereuropäischen Straßenverkehr gültigen Führerscheins,
2. die ordnungsgemäße Zulassung des Fahrzeuges für den europäischen und gegebenenfalls außereuropäischen Straßenverkehr,
3. das Bestehen einer gültigen und gedeckten Kfz-Haftpflichtversicherung für den europäischen und außereuropäischen Raum,
4. die Anerkennung dieser Bedingungen durch den Zulassungsbesitzer, Fahrer und Begleitperson durch die Anmeldung. Entsprechende Nachweise müssen auf Verlangen des Veranstalters vorgelegt werden. Der Veranstalter kann ein Team bei Nichterbringung des geforderten Nachweises von der Rallye disqualifizieren.
(4) Sonderkennzeichen (z.B. rote, grüne und vergleichbare ausländische Kennzeichen) werden zu den Roadtrips von NORDEN to GO nicht zugelassen. Ausgenommen bleiben H- und Saisonkennzeichen.

§ 3 Haftung für Verkehrstauglichkeit und ordnungsrechtliche Vorkommnisse

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung und Gewähr im Falle straßenpolizeilicher oder zollrechtlicher Vorkommnisse. Alle Fahrzeuge müssen der StVO entsprechen. Bei wesentlichen Veränderungen sowie bei vorliegenden schwerwiegenden technischen Mängeln kann das Fahrzeug von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

§ 4 Wesen der Rallye

(1) Bei den Roadtrips von NORDEN to GO titulierten Veranstaltungen handelt es sich nicht um eine solche des Motorsports. Die Straßenverkehrsregeln, besonders die zulässigen Höchstgeschwindigkeitsbeschränkungen sind unbedingt einzuhalten.
(2) Das Ziel der Teilnahme an den Roadtrips von NORDEN to GO ist es ausdrücklich nicht, als Erster mit seinem Fahrzeug ein bestimmtes Ziel bzw. eine bestimmte Platzierung zu erreichen.

§ 5 Programmänderungen

(1) Der Veranstalter behält sich Änderungen am Programm oder an einzelnen Teilen der Roadtrips vor. Der Veranstalter behält sich vor, bei Vorliegen zwingender Gründe, wie einer Naturkatastrophe, Unruhen oder ausdrücklicher Reisewarnungen die Veranstaltung abzusagen bzw. Änderungen hinsichtlich Streckenführung und Zeitplan zu veranlassen.
(2) Bei Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter vor dem Start wird die Teilnahmegebühr, abzüglich einer Verwaltungsgebühr in der Höhe von einem Viertel der Startgebühr, erstattet. Darüber hinaus lassen sich bei Absage der Veranstaltung aus zwingenden Gründen keine finanziellen Forderungen gegenüber dem Veranstalter ableiten.

§ 7 Preise und Leistung

(1) Die Startgebühr ist der Website zu entnehmen. Sie gilt für Privatpersonen ohne gewerblichen oder kommerziellen Hintergrund.
(2) Die Startgebühr beinhaltet die Gesamtorganisation und das Teilnehmerhandling, sowie die Spielorganisation inkl. Routenempfehlungen.
(3) Außerdem beinhalten die Kosten pro Teilnehmer einen Willkommensdrink am Zielort.
(4) Im Preis nicht inkludiert sind alle weiteren Kosten zur Verpflegung der Teilnehmer.
(5) Alle weiteren Kosten, die dem Teilnehmer auf den Roadtrips von NORDEN to GO entstehen (z.B. Kraftstoff, Maut, o.ä.) übernimmt der Teilnehmer selbst.

§ 8 Rücktritt des Teilnehmers

Im Falle eines Rücktritts durch den Teilnehmer werden die Startgebühren wie folgt erstattet
1. Bis 14 Tage vor der Veranstaltung in voller Höhe
2. Ab dem 14.ten Tag vor der Veranstaltung bis zum Tage der Durchführung erfolgt keine Erstattung

§ 9 Haftungsausschluss; anwendbares Recht

(1) Der Veranstalter lehnt ausdrücklich jede Haftung für Personen, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Teilnehmern, Begleitpersonen, Zulassungsbesitzern sowie Dritten ab.
(2) Die Fahrer haften bei Übertretung der gesetzlichen Bestimmungen in allen bereisten Ländern.
(3) Die Teilnehmer (Fahrer, Bei-/Mitfahrer, Eigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder ihrem Fahrzeug verursachten Schäden.
(4) Die Teilnehmer (Fahrer, Bei-/Mitfahrer, Eigentümer und Halter) erklären mit der Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeglicher Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen
1. gegen Veranstalter sowie mit der Durchführung dieser Veranstaltung betrauten Personen,
2. alle Sponsoren und deren Mitglieder und Mitarbeiter
3. Behörden, Servicedienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
4. den Straßenerhalter, falls Schäden aufgrund der Beschaffenheit der bei der Veranstaltung befahrenen Straßen auftreten
5. die Erfüllungs- und Verrichtungshilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen außer für Schäden, die durch Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung einer der unter den Nummern 1 bis 5 genannten Personen, ihres gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungshilfen entstehen.
(5) Der Haftungsausschluss wird mit der Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam und gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher oder außervertraglicher Haftung sowie für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
(6) Im Verhältnis zwischen Veranstalter und Teilnehmer gilt ausschließlich deutsches Recht.

§ 10 Versicherungen

Versicherungen sind ausschließlich Sache des Teilnehmers.

§ 11 Aufzeichnung und Verwendung von Bildmaterial

(1) Der Teilnehmer stimmt zu, dass bewegtes und unbewegtes Bildmaterial, auf dem er, sein Team oder sein Fahrzeug zu erkennen sind sowie Bildmaterial, welches er freiwillig dem Veranstalter zur Verfügung stellt, durch diesen vor, während und nach der Veranstaltung in einer Weise genutzt werden darf, wie sie die Grenzen der Privatsphäre der Teilnehmer achtet und nicht über das Interesse des Veranstalters an seriöser Eigenwerbung hinausgeht.
(2) Zu der Nutzung durch den Veranstalter zählen insbesondere das Hochladen des Bildmaterials auf der Internetseite des Veranstalters sowie das Veröffentlichen dieses Bildmaterials und der Nennung der Teilnehmer durch Ihren Accountnamen im Rahmen von Social-Media-Accounts des Veranstalters.
(3) Der Teilnehmer verzichtet ausdrücklich und dauerhaft auf die Geltendmachung der sich aus seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie aus seinem Urheberrecht ergebenden Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, soweit die Bildnisse in der in Abs. 1 beschriebenen Weise genutzt werden.

§ 12 Datenerhebung

(1) Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(2) Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten (nur Namen und Adresse) z.B. zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke, bei Start oder beim Zieleinlauf, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto käuflich erwerben möchte.
(3) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten (solche wie Vornamen und Namen, Wohnort, Geburtsjahr oder Alter, Teamnamen und Startnummer) zum Zwecke der Team- oder Fahrervorstellung in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien sowie in allen elektronischen Medien wie dem Internet verwendet werden dürfen.
(4) Darüber hinaus erklärt sich der Teilnehmer mit der Veröffentlichung der genannten Daten in Bezug auf den öffentlichen Aushang oder die öffentliche Bekanntgabe von Ergebnissen wie Teilnehmer- oder Ergebnislisten einverstanden.
(5) Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich widersprechen.

§ 13 Zahlungsbedingungen

(1) Der Startgebühr ist mit der bestätigenden Zahlungsaufforderung fällig. Ist die Startgebühr bis spätestens zwei Wochen nach Aufforderung nicht auf das angegebene Konto eingezahlt, ist der Veranstalter berechtigt, den Startplatz anderweitig zu vergeben.
(2) Zahlungen haben schuldbefreiende Wirkung erst mit Eingang auf das vom Veranstalter angegebene Konto.

§ 14 Abtretung

Eine Abtretung der dem Teilnehmer aus der Geschäftsbeziehung erwachsenden Ansprüche ist nur wirksam, wenn der Veranstalter hierzu die schriftliche Zustimmung erteilt hat.

§ 15 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle Klagen aus diesem Vertragsverhältnis wird das für Osnabrück örtlich zuständige Gericht vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 16 Teilunwirksamkeit

Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am Nächsten kommt.

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt mit erfolgreicher Bestätigung der Teilnahme.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt.

Der Widerruf ist zu richten an: Bublies&Stölting GbR, Gerdingsfeld 5, 49191 Belm, Germany.
E-Mail: nordentogo@gmail.com

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

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Risikoübernahme

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